Die Gemeindeverwaltung Bottmingen erlässt gegen Manuel Hartmeier, gemeldet «Im Erlisacker 5», Bottmingen die vorliegende Verfügung bzgl. amtliche Abmeldung «nach unbekannt». Diese Verfügung wurde gegenüber der meldepflichtigen Person mittels eingeschriebenen Briefes und Publikation im Amtsblatt BL vom 17. September eröffnet.